Hallo zusammen,
laut LuftVZO (Anl 1) muß das Kennzeichen am Rumpf bei Flugzeugen 30cm hoch sein. Unter der Tragfläche ab 50cm.
Die Höhe der Schriftzeichen muss mindestens betragen:
am Rumpf von Flugzeugen, Motorseglern, Drehflüglern und Ultraleichtflugzeugen (soweit vorhanden) sowie am Leitwerk von Luftschiffen und Ultraleichtflugzeugen (soweit vorhanden) 30 Zentimeter, an den Tragflächen von Flugzeugen, Motorseglern und Luftsportgeräten sowie an der Hülle von Luftschiffen und bemannten Ballonen 50 Zentimeter.
Die Breite der Schriftzeichen mit Ausnahme des Buchstabens I und der Zahl 1 soll zwei Drittel der Schrifthöhe, der Abstand der Schriftzeichen voneinander ein Viertel der Breite eines Schriftzeichens betragen. Die Stärke der einzelnen Schriftlinien soll einem Sechstel der Schrifthöhe entsprechen.
Das ist bei den Gyros am Leitwerk gar nicht möglich.
Aus diesem Grund habe ich an meinem das Kennzeichen am Rumpf angebracht, da wo es ja auch eigentlich hin gehört.