Hallo zusammen,
weiß jemand, was man rechtlich beachten muss, wenn man einen Kamera-Gimbal (z.B. sowas http://www.aerialimage.com/images/cineflex_hd_system_002.jpg am Tragschrauber anbringen möchte? Ist das überhaupt erlaubt? Wird dann eine neue Stückprüfung oder gar Musterprüfung notwendig? Geht das bei einem UL nur mit einer Experimental Zulassung?
Die Frage ist zunächst einmal unabhängig von Details wie Gewicht und technischer Realisierung gestellt. Es geht einzig darum, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Tragschrauber derart modifiziert werden darf. So ein Teil ist halt leider größer als eine GoPro-Kamera
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Jens
P.S. An den Gimbal-Hersteller kann ich mich leider nicht wenden, da es - wenn überhaupt realisiert - ein kompakter und leichter Eigenbau werden soll. :shock: